Wohnen

Kosten bei der Wohnungsanmietung

Bevor ihr euch in das Abenteuer „die eigenen vier Wände“ begebt, solltet ihr euch einen Überblick über die anfallenden Kosten machen. Vor allem die Aufwendungen die zu Beginn der Miete anfallen können sehr schnell einen beachtlichen Betrag ergeben.

Mietanbot

Hier unterzeichnest du eine Absichtserklärung, dass du die Wohnung mieten möchtest. Dieses wird meistens vom Immobilienmakler ausgestellt und kann bereits eine Provisionspflicht beinhalten. Ein Rücktritt ist nur schwer möglich!

Kaution

Eine Kaution ist eine Art Pfand, welche von Vermietern für den Zeitraum der Vermietung eingenommen wird. Üblicherweise beträgt diese drei Monatsmieten und darf sechs Monatsmieten nicht übersteigen.

Hinterlässt du die Wohnung nach der Wohnungsauflösung in einem nicht ordentlichen Zustand, so kann ein Teil oder sogar die ganze Kaution von der/dem VermieterIn einbehalten werden.

Natürlich kann es passieren, dass sich die/der VermieterIn bewusst die Kaution einbehalten möchte. Falls du dich also zu unrecht behandelt fühlst, kann dir die ÖH mit einem eigenen, für diese Fälle angelegten Rechtsfond helfen.

Maklerprovision

Diese bezahlst du, wenn du für die Wohnungssuche die Hilfe von MaklerInnen in Anspruch nimmst. Die Provision kann zwei oder auch drei Monatsmieten betragen. Im Gegensatz zur Kaution, bekommst du dieses Geld leider nicht mehr zurück. Lass dich auch nicht zu schnell zu einem Vertragsabschluss bewegen. Hör nicht auf: „Wenn Sie nicht sofort unterschreiben ist die Wohnung fort“!

Ablöse

Wohnungsgegenstände und Mobiliar, welche sich von der/dem VormieterIn in der Wohnung befinden, werden durch die Ablöse von dir gekauft. Die Vormieter wollen natürlich so viel Geld wie möglich rausschlagen. Tipp: Immer verhandeln und nur Gegenstände ablösen, die du auch gebrauchen kannst!

Vergebührung des Mietvertrages

Bei der Errichtung des Mietvertrages fällt eine gesetzliche Gebühr von 1 % über die Dauer des gesamten Mietvertrages an. Zahlst du beispielsweise insgesamt 10.000 Euro Miete für die Dauer von drei Jahren musst du 100 Euro bezahlen. Diese Gebühr wird meistens direkt an die/den MieterIn weiterverrechnet.

Vertragserrichtungskosten

Vertragserrichtungskosten, welche die/der VermieterIn einbehalten möchte, sind zu meist unzulässig. Also sofort eine Mietrechtsberatung einschalten!

Einmalige Instandhaltungskosten

Darunter fallen zum Beispiel Kosten, wie das jährliche Reinigen der Gastherme. Diese Kosten werden in der Regel von dir als MieterIn übernommen.

Miete

Bei der Berechnung des Mietzinses werden Abhängigkeiten, wie zum Beispiel Lage, Infrastruktur, das Vorhanden sein eines Lifts, eine vorhandende Lärmbelästigung uvm. einbezogen.

Zusatzkosten zur anfallenden Miete sind Betriebskosten (Wasser, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer usw.) In den Betriebskosten sind jedoch nicht Strom, Gas, Heizung, Internet, GIS-Gebühren inkludiert!

Ablauf der Befragung!

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