Finanzen

Studiengebühren

Die Studiengebühren bzw. Studienbeiträge wurden irrtümlicherweise nicht abgeschafft, sondern müssen durch die vielen Ausnahmeregelungen kaum mehr bezahlt werden.

Die Höhe der Studiengebühr beträgt gegenwärtig 363,36 Euro für jedes Semester. Zusätzlich muss noch ein ÖH-Beitrag in der Höhe von etwa 15 Euro und 0,36 Euro für die Unfallversicherung gezahlt werden. Im Gegensatz zu den Studiengebühren müssen diese Beträge von allen Studierenden bezahlt werden.

Im Folgenden werden Umstände aufgezählt, welche von Studiengebühren befreien:

  • Insofern ein ordentliches Studium innerhalb der vorgeschriebenen Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemestern abgeschlossen werden konnte. Diese Regelung gilt für ÖsterreicherInnen, EWR-BürgerInnen und anerkannte Flüchtlinge. Wird innerhalb des gebührenfreien Semesters der Präsenz- oder Zivildienst absolviert, können Zusatzsemester beanstandet werden.
  • Berufstätige mit einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (374,02 €/Monat)
  • Studierende mit (Klein-)Kindern
  • Studierende mit Behinderungen

Fachhochschulen können, müssen allerdings keine Studiengebühren einheben. Gegenwärtig beziehen nur 4 von 20 Fachhochschulen keine Studiengebühren.

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