Finanzen

Stipendium allgemein

In Österreich ist es so geregelt, dass für den Unterhalt der Kinder die Eltern verantwortlich sind. Das gilt bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres, solange die Kinder in einer Ausbildung sind. Können die Eltern nicht für den Unterhalt aufkommen, gibt es bestimme Voraussetzungen für ein Stipendium.

Wer darf Stipendium beziehen?

  • österreichische StaatsbürgerInnen
  • EWR-BürgerInnen, wenn die Eltern oder sie selbst vor Studienbeginn berufstätig waren, eine österreichische Hochschulreife besitzen oder vor Beginn des Studiums bereits 5 Jahre in Österreich gelebt haben
  • Angehörige von Drittstaaten, wenn sie sich schon mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung in Österreich aufhalten

Welche Voraussetzungen für den Bezug eines Stipendiums gibt es?

  • Eine soziale Bedürftigkeit muss vorliegen. Diese wird aus deinem und dem Einkommen deiner Eltern ermittelt.
  • Nachweis eines positiven Studienerfolgs. Dieser muss das erste Mal nach Beendigung der ersten zwei Semester vorgelegt werden. Bei Studien die in Abschnitte gegliedert sind (Studienabschnitte), muss nach Beendigung dieser ebenfalls ein Nachweis erbracht werden.
  • Altersbestimmungen. Das Studium muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden. SelbsterhalterInnen, Studierende mit Kind, als auch Studierende mit Behinderung müssen vor Vollendung des 35. Lebensjahres das Studium beginnen.
  • Vor Beginn des Studiums darf kein Studium abgeschlossen sein. Bei Aufbaustudien, wie Master- und Doktoratsstudien gibt es Ausnahmen.

Wie lange erhält man ein Stipendium?

  • Das Studium muss in der Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester absolviert werden.
  • Das Studium darf nur in den ersten zwei Anspruchssemestern gewechselt werden. Insgesamt darfst du nicht öfters als zwei Mal das Studium wechseln.

Wie hoch ist das Stipendium?

Das ist abhängig von dem Einkommen deiner Eltern und natürlich von deinem Einkommen. Die maximale Beihilfe beträgt 5.698,56 Euro für Studierende die ihren Wohnort bei ihren Eltern haben. Für Studierende die auswärtig studieren, Studierende die SelbsterhalterInnen sind, Studierende mit Kind, verheirate Studierende sowie Vollwaisen haben Anspruch auf 8.144,64 Euro im Jahr.

ACHTUNG: Wichtig ist es auf jeden Fall einen Antrag bei der Stipendienstelle einzureichen. Mehr als ablehnen können sie deinen Antrag nicht!

Ablauf der Befragung!

• Besuchten Studiengang finden
• Seite mit den Befragungspunkten öffnen
• Durch Klick auf die Sterne mit der Befragung beginnen
• Antworten werden automatisch gespeichert
• Nach Beendigung der Befragung Seite einfach verlassen