Finanzen

Sozialfonds der ÖH

Du bist als StudentIn aufgrund der ÖH-Zwangsmitgliedschaft automatisch ein ÖH-Mitglied. Befindest du dich in einer „besonderen“ finanziellen Lage, hast du das Recht auf Beanspruchung finanzieller Unterstützung. Damit du diese Beihilfe beanstanden kannst, müssen folgende Umstände auftreten.
  • Die Kosten für Wohnen haben sich abrupt erhöht
  • Die Kosten für dein Studium – vor allem bei Behinderung haben sich erhöht
  • Kosten für die Fürsorge von den eigenen Kindern haben sich erhöht
  • Kosten für auftretende medizinische Behandlungen
  • Plötzlich auftretende Notfälle, die ohne Eigenschuld entstanden sind

Primär gilt: Du musst sozial bedürftig sein, bekommst keine Studienbeihilfe, wohnst nicht bei deinen Eltern und kannst einen ausreichenden Studienerfolg nachweisen.

ACHTUNG: In der Regel wird dieser Zuschuss nur einmalig ausbezahlt!

Ablauf der Befragung!

• Besuchten Studiengang finden
• Seite mit den Befragungspunkten öffnen
• Durch Klick auf die Sterne mit der Befragung beginnen
• Antworten werden automatisch gespeichert
• Nach Beendigung der Befragung Seite einfach verlassen