Finanzen
Sozialfonds der ÖH
Du bist als StudentIn aufgrund der ÖH-Zwangsmitgliedschaft automatisch ein ÖH-Mitglied. Befindest du dich in einer „besonderen“ finanziellen Lage, hast du das Recht auf Beanspruchung finanzieller Unterstützung. Damit du diese Beihilfe beanstanden kannst, müssen folgende Umstände auftreten.- Die Kosten für Wohnen haben sich abrupt erhöht
- Die Kosten für dein Studium – vor allem bei Behinderung haben sich erhöht
- Kosten für die Fürsorge von den eigenen Kindern haben sich erhöht
- Kosten für auftretende medizinische Behandlungen
- Plötzlich auftretende Notfälle, die ohne Eigenschuld entstanden sind
Primär gilt: Du musst sozial bedürftig sein, bekommst keine Studienbeihilfe, wohnst nicht bei deinen Eltern und kannst einen ausreichenden Studienerfolg nachweisen.
ACHTUNG: In der Regel wird dieser Zuschuss nur einmalig ausbezahlt!
Ablauf der Befragung!
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