Mietrecht
Bevor du irgendwo unüberlegt einziehst, ist es empfehlenswert, dass du dich vorher sehr gut über deine Rechte informierst. Die Gesetze die das Mietrecht behandeln sind das Mietrechtgesetz (MRG) und das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch (AGBG). Das MRG beinhaltet Regelungen, die Mieter besser schützen sollen. Je nach Anwendungen der verschiedenen Gesetze kommen unterschiedliche Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter in Frage.Dein Mietvertrag kann in folgende Bereiche fallen:
- Vollanwendungsbereich des MRG
- Teilanwendungsbereich des MRG
- Zur Gänze vom MRG ausgenommen
Für welchen dieser genannten Bereiche dein Mietvertag gültig ist, ist vom § 1 MRG abhängig.
Im Allgemeinen gilt natürlich, dass Verträge erfüllt werden müssen. Dennoch gibt es gewisse Bestimmungen, die vor allem Mieter schützen sollen. Somit können Klauseln, welche von Vermietern im Mietvertrag angeführt werden, einfach ungültig sein. Dies geschieht, wenn deine Rechte als MieterIn nach dem Mietrechtgesetz MRG oder als KonsumentIn nach dem KonsumentInnenschutzgesetz verletzt werden. Viele vergessen, dass auch mündliche Abmachungen gültig sind. Hast du den Schlüssel zur Wohnung bekommen und die Miete bezahl, so ist der Vertrag gültig. Mündliche Verträge haben kein Ablaufdatum, da ja nichts Schriftliches vorliegt. Somit hast du einen Vorteil hinsichtlich des Kündigungsschutzes. Der Nachteil ist, dass mündliche Verträge nur begrenzt gültig sind. Am besten ist es, sich bei der Arbeiterkammer (AK) oder Mietervereinigung zu informieren.
ABGB
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzt ist ein subsidiäres Gesetzt. Trifft kein anderes Gesetz auf den Sachverhalt hin, so wird dieses wirksam. Das heißt aber auch, dass dieses Gesetz nur so lange Gültigkeit hat, solange nichts anderes vereinbart wurde.Befristungsschutz
Die Bestimmung ist nur geltend für Wohnungen, die zumindest teilweise unter das MRG fallen!- Eine Befristung ist nicht gültig, wenn der Vertrag mündlich abgeschlossen wurde. In Folge dessen muss die Befristung im Vertrag schriftlich erwähnt werden.
- Automatisch als unbefristet bewertet, werden Befristungen die weniger als drei Jahre gültig sind.
- Die Verlängerung der Befristung kann beliebig oft wiederholt werden. Voraussetzung ist, dass sie für mehr als drei Jahre gültig ist.
- Fällt die Wohnung jedoch nicht unter das MRG, kann die Befristung auch kürzer angesetzt werden. Und auch wieder beliebig oft verlängert werden.
- Wird die Befristung nicht verlängert, musst du die Wohnung verlassen, ohne dass vorher eine Kündigung geltend gemacht wurde.
Kündigung und Kündigungsschutz
Kündigung durch die/den MieterIn
Generell ist ein Mietvertrag unkündbar, wenn schriftlich nichts vereinbart wurde. In diesem Fall läuft der Vertrag einfach aus. Fällt die Wohnung jedoch zumindest partial unter das MRG, hat der/die MieterIn das Recht, dich nach einem abgelaufenen Jahr, jeweils zu Monatsende, zu kündigen. Danach beträgt die Kündigungsfrist drei Jahre, in denen du verpflichtet bist die Miete weiter zu bezahlen. Diese Regelung ist obligatorisch und kann vertraglich nicht verändert werden.Vorzeitige Vertragsauflösung durch die/den MieterIn
Eine vorzeitige Vertragsauflösung kann von dir nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnung ohne eigene Verschuldung nicht mehr bewohnbar ist (ABGB).Vorzeitige Vertragsauflösung durch die/den VermieterIn
Auch die/der VermieterIn kann eine vorzeitige Vertragsauflösung beanspruchen, wenn du entweder die Miete mehr als einen Monat nicht bezahlt oder die Wohnung beachtlich beschädigt hast.Unterschiede Miete und Untermiete
Hauptmiete
Bei der Hauptmiete hat eine oder auch mehrere Personen einen Mietvertrag mit der/dem VermieterIn.Bei einer WG ist es empfehlenswert, dass es nur eine/n HauptmieterIn gibt, da ansonsten immer alle, eine Zustimmung zu Veränderungen hinsichtlich des Mietvertrages geben müssen. Das entspricht zwar nicht einer gerechten Demokratie, ihr seid jedoch viel schneller bei der Entscheidungsfindung bzw. Handlungsumsetzung.
Untermiete
Bei der Untermiete, vermietet ein/e HauptmieterIn ihre/seine Wohnung weiter bzw. unter.ACHTUNG: Fast alle Mietverträge enthalten eine Klausel, welche bestimmt, dass keine Untervermietung erlaubt ist.
• Besuchten Studiengang finden
• Seite mit den Befragungspunkten öffnen
• Durch Klick auf die Sterne mit der Befragung beginnen
• Antworten werden automatisch gespeichert
• Nach Beendigung der Befragung Seite einfach verlassen