Arbeiten

Beschäftigungsformen

Echter Dienstvertrag

Darunter versteht man, dass du freiwillig für jemanden, in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, Arbeiten ausführst.

In einem echten Dienstvertag bist du weisungsgebunden und musst dich an die Ordnungsvorschriften des Betriebes halten.

ACHTUNG: Der Vertrag ist an keine vorgegeben Form gebunden. Vielmehr ist wesentlich, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich ausgestaltet ist. Das heißt, bist du an fixen Arbeitszeiten und Weisungen gebunden usw.

Arbeitsrechtlicher Schutz

Bist du in einer Tätigkeit, die einem echten Dienstvertrag entspricht, steht dir ein umfassender arbeitsrechtlicher Schutz zu.

Somit hast du das Recht, auf bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld, Pflegefreistellung, Krankenstand, Abfertigung und Arbeitslosengeld. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen findest du im jeweiligen Kollektivvertrag.

Arbeitsgericht

Falls in deinem Dienstverhältnis gegen ein arbeitsrechtliches Gesetz verstoßen wird, kannst du dich an das Arbeitsgericht wenden.

Außer in Wien ist das Landesgericht als Arbeitsgericht für dich zuständig.

Hier die Adresse des Arbeits- und Sozialgerichts in Wien:

Wickenburggasse 8
1082 Wien
Telefon: (01) 401 27 - 0; Mo.-Fr. 7:30-15:30
Amtstag: Dienstag 8-13 Uhr

Abschluss eines Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag ist natürlich an gewisse Formen gebunden:
  • Name und Anschrift von ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Unbefristet oder befristet (wenn ja: wie lange)
  • Eventuelle Probezeit
  • Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
  • gewöhnlicher Dienstort, gegebenenfalls auf wechselnde Dienstorte hinweisen
  • Allfällige Einstufung
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Anfangsgehalt (Grundgehalt, Sonderzahlungen)
  • Fälligkeit des Entgelts
  • Ausmaß des Erholungsurlaubs
  • Tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit sowie deren Verteilung
  • Anzuwendende Regelungen (Kollektivvertrag etc.) und Hinweis, wo diese im Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen
  • Name und Anschrift der MitarbeiterInnenvorsorgekasse

ACHTUNG: Auch bei den meisten Ferialjobs hast du dieselben Ansprüche wie bei einem Arbeitsvertrag.

Befristung des Dienstverhältnisses – Kettenarbeitsverträge

Wie der Name schon sagt, enden befristete Arbeitsverträge nach einer bestimmten festgelegten Zeitspanne. Manche ArbeitgeberInnen verlängern einfach fortlaufend die Befristung, um dem Kündigungsschutz zu entgehen. Diese Kettenarbeitsverträge sind gesetzeswidrig und nach der dritten Befristung als unbefristete Arbeitsverträge zu behandeln.

Überstunden

Diese sind nur zu leisten, wenn diese auf Basis des Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrages obligatorisch sind. Allerdings dürfen nicht mehr als zehn Überstunden pro Woche vereinbart werden. Dafür ist ein Aufschlag von 50% oder ein Zeitausgleich im Verhältnis von 1:1,5 einzuhalten.

Teilzeitarbeit

Diese liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit unter der Normalarbeitszeit liegt. Allerdings kann dich deinE ArbeitgerbIn zur Mehrarbeit beanspruchen. Diese sind aber noch keine Überstunden. Für die Mehrarbeit muss die/der ArbeitgeberIn, einen Zuschlag von 25% bezahlen oder einen Zeitausgleich im Ausmaß von 1:1,25 genehmigen. Arbeitest du jedoch über die Mehrarbeitsstunden hinaus, liegen Überstunden vor.

All-In-Vertrag

Immer mehr im Trend sind sogenannte All-In-Verträge. Dabei sind durch das monatliche Entgelt sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten. Das ist im Grunde nicht gesetzwidrig, dennoch muss die Anzahl der Überstunden beziehungsweise der Lohn für die Überstunden konkret genannt werden.

Probevertrag

Während der sogenannten Probezeit kann der Vertrag von dir bzw. durch die/den ArbeitgeberIn ohne Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit darf jedoch in der Regel nicht länger als ein Monat dauern.

Kündigung

Bei befristeten Arbeitsverträgen verhält es sich so, dass diese nur dann kündbar sind, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Unbefristete Arbeitsverhältnisse sind grundlegend kündbar, außer das Motiv der Kündigung ist verpönt. Wirst du beispielsweise gekündigt, weil du von einem Recht gebraucht machst, kannst du die Kündigung vor Gericht anfechten.

Eine Kündigung ist beidseitig nur vierteljährlich möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwischen 6 Wochen und 5 Monaten.

Entlassung

Verstößt die/der ArbeitnehmerIn gegen die Arbeits- und Treuepflicht, so kann die/der ArbeitgeberIn eine Entlassung veranlagen. Dabei wird das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Abfertigung neu

Die/der ArbeitgeberIn muss für alle ArbeitnehmerInnen Abfertigungsbeträge in eine MitarbeiterInnenvorsorgekasse zahlen. Die einbezahlten Beträge können an die ArbeitnehmerInnen entweder bar oder in Form einer Zusatzpension ausbezahlt werden.

Freier Dienstvertrag

Im Gegensatz zum echten Dienstvertrag bist du in gewissen Bereichen (Arbeitszeit, Arbeitsweise, disziplinäre Unterstellung) weniger an die/den DienstgeberIn gebunden. Bleibst du mit deinem Lohn unter der Geringfügigkeitsgrenze (374,02 Euro/Monat) bist du unfallversichert, aber nicht kranken-, pensions- oder arbeitslosenversichert.

Werkvertrag vs. Dienstvertrag

Die wesentlichen Unterschiede zum freien Dienstvertrag im Allgemeinen sind:
  • Beim Werkvertrag schuldest du ein Werk oder einen bestimmten Erfolg anstatt nur Arbeitskraft.
  • Der Werkvertrag ist von der Dauer der Werkleistung unabhängig. Beim freien Dienstvertrag wird ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Beim Werkvertrag erhältst du dein Honorar in der Regel für ein Werk und nicht für den Zeitaufwand. Beim freien Dienstvertrag hingegen erhältst du dein Entgelt für die Arbeitsdauer.
  • Zudem kann die Leistung beim Werkvertrag auch durch Dritte erbracht werden, während beim freien Dienstvertrag die Leistung im Großen und Ganzen persönlich erbracht werden sollte.

ACHTUNG: Falls du in deiner Honorarnote die Umsatzsteuer anführst, musst du sie selbst an das Finanzamt abführen. Du hast auch keinen arbeitsrechtlichen Schutz und musst dich zusätzlich um die Sozialversicherung kümmern.

Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatlicher Gehalt nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 374,02 überschreitet.

Ferialjobs

Ferialjobs können unter die bereits erklärten Kategorien wie echter/freier Dienstvertrag, oder Werkvertrag fallen. Es gibt keine eigene Bestimmung für Ferilajobs.

Volontariat

Das wesentliche Hauptziel eines Volontariats ist es praktische Erfahrungen zu sammeln. Dabei bist du nicht an Arbeitszeiten, Arbeitsvorgaben gebunden. Dadurch hast du jedoch auch keinen Anspruch auf Entgelt.

Praktikum

Das Ziel eines Praktikums ist es, deine theoretische Weiterbildung mit Praxis aus deinem Fachbereich zu ergänzen. Wenn du in das Betriebsgeschehen eingebunden bist, kann von einem echten Dienstverhältnis gesprochen werden.
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